10.03.24 Streit um die Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Ist ein Kraftfahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, ist der Eigentümer des Kraftfahrzeugs dazu berechtigt, einen Mietwagen anzumieten oder anstatt dessen Nutzungsausfall geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist es, dass dem Geschädigten kein anderes Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht.

Entscheidet sich ein Geschädigter für einen Mietwagen, weil er z.B. täglich damit zur Arbeit fahren muss, gibt es im Nachgang fast immer Streitigkeiten mit der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung darüber, ob die anfallenden Mietwagenkosten angemessen sind oder, wie von den Versicherern regelmäßig vorgetragen wird, überhöht sein sollen. Die vom Geschädigten geltend gemachten Mietwagenkosten werden auch von den Versicherungen daher oftmals gekürzt und nur teilweise bezahlt, sodass den Geschädigten keine andere Möglichkeit bleibt als die dann offenen Mietwagenkosten gegenüber der Versicherung klageweise geltend zu machen, so wie auch in dem vor dem Amtsgericht Brühl entschiedenen Urteil zum Az. 24 C 177/21 vom 16.02.22. In dem dortigen Verfahren wurde von der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Mietwagenkosten nur i.H.v. 517,36 € reguliert und die Erstattung der übrigen Mietwagenkosten abgelehnt.

Das Amtsgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung der geltend gemachten Mietwagenkosten und ließ die von der Versicherung vorgelegten Internet Angebote als Beweis für eine vermeintlich günstigere Anmietung eines Mietwagens nicht gelten. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass grundsätzlich die Versicherung beweisbelastet dafür sei, dass tatsächlich eine deutlich günstigere Anmietung von freien Anbietern für den konkreten Zeitraum und am Ort der Anmietung vorhanden waren. Derartige Angebote konnte die Versicherung jedoch nicht vorlegen. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass Internetangebote gerichtsbekannt besonders kurzfristigen Preisschwankungen unterliegen und dass die Versicherung darlegen und nachweisen müsse, dass die Wahl eines günstigeren Tarifs ohne weiteres für den Geschädigten möglich gewesen wäre.

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Geschädigte daher unmittelbar anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wobei die hierbei anfallenden Rechtsanwaltskosten ebenfalls von der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit übernommen werden müssen.

 

Ralf Breywisch

Rechtsanwalt u.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV