Weihnachtszeit - Reisezeit; „Weihnachtsgeschenke“ der Fluggesellschaften bei Verspätungen und Flugausfällen!
Wer mit dem Flugzeug reist, kommt zwar um die Staus auf den Straßen herum, jedoch gibt es auch oft bei den Fluggesellschaften böse Überraschungen durch Verspätungen und Flugausfällen. Gegenüber dem Reisenden wird der Ausfall oft mit technischen Problemen begründet. Besonders ärgerlich sind diese Überraschungen, wenn dadurch die Urlaubszeit verkürzt wird, was insbesondere bei Kurzreisen zu einem erheblichen Verlust des Urlaubsgenusses führt. Doch was tun? Bislang erhielten Flugreisenden bei einen pauschalen prozentualen Ersatz.
Hierzu wurde pauschale Minderung des Tagesreisepreises (nicht des Gesamtreisepreises!) vorgenommen, was insbesondere bei Kurzreisen kein Ersatz für einen verloren Urlaubstag darstellte. Hat ein Flugzeug eine Verspätung von z.B. 10 Stunden, so wurde ab der 5.Stunde Verspätung 5 % des Tagesreisepreises erstattet. Bei einem Reisepreis von 700 € für eine Woche, wurde dann eine Entschädigung von 30 € gezahlt. Unbekannt ist jedoch vielen Reisenden, dass die Rechte durch die EU erheblich gestärkt wurden. Seit dem Inkrafttreten der EG Verordnung Nr 261/2004 sind dem Reisenden für Verspätungen nicht nur Unterstützungsleistungen (Mahlzeiten, Hotelunterbringungen, Beförderungen zum Hotel, unentgeltliche Telefonate u.ä.) zu gewähren, sondern
auch Ausgleichszahlungen bis zu 600 € pro Person bei Reisezielen in einer Entfernung von über 3500 Kilometern zu zahlen, egal wie teuer die Reise oder der Flug ist.
Voraussetzung hierfür ist nur, dass die Verspätung oder Annullierung kein „außergewöhnlicher Umstand“ gem. der Verordnung ist. Technische Probleme fallen nicht hierunter, somit muss die Fluggesellschaft zahlen. Von den Fluggesellschaften werden diese Ausgleichszahlungen jedoch meist verweigert, weshalb oft anwaltliche Hilfe gefragt ist. So entschied der BGH bereits am 18.02.2010 (Az.: Xa ZR 95/06) zu Gunsten der Reisenden. Auch das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied am 07.12.2011 zu Gunsten der Reisenden deren Flug 10 Stunden Verspätung hatte, die Entschädigung von 400 € zu erhalten (Az.: 13 C 86/11). Als Reisender, der von der Fluggesellschaft kein Geschenk in Form eines pünktlichen Fluges erhält, sollte sich daher am Flughafen den Ausfallgrund bestätigen lassen und dann mit anwaltlicher Hilfe die Ansprüche als verspätetes Weihnachtsgeschenk geltend machen.
Rechtsanwalt Ralf Breywisch
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV