Andere Länder, andere Strafen! Der Unfall oder das Bußgeld im Ausland kann teuer werden! Die Ferienzeit hat begonnen und der langersehnte Urlaub kann beginnen. Doch Vorsicht, im Ausland gelten oftmals andere Regeln bei der Unfallschadensregulierung. Je nach den Gesetzen des jeweiligen Urlaubslandes sind z.B. die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder Mietwagenkosten nicht erstattungsfähig. Im Falle eines Unfalls im Ausland ist ein Anruf bei einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht am Wohnort zu empfehlen, da die Schadensregulierung später von zuhause aus vorgenommen wird und bereits unmittelbar nach dem Unfall geklärt werden sollte, welche Kosten in dem jeweiligen Urlaubsland überhaupt erstattungsfähig sind. Dies hilft unnötige Kosten zu vermeiden. Auch bei Verstößen gegen die jeweilige Straßenverkehrsordnung des Urlaubslandes drohen oftmals erheblich höhere Strafen. So werden in Österreich ab dem 01.07.2013 die Bußgelder teurer. Für Verstöße, bei denen gleich vor Ort eine Strafe verhängt wird, wie z.B. Parkverstöße, wird von 36 auf 90 € erhöht. Auch bei den sonstigen Verfügungen, die z.B. durch automatische Überwachungssysteme festgestellt werden, wird der Strafrahmen von 220 € auf 365 € erhöht, wobei die Polizei die Höhe der Bußgelder je nach Schwere des Vergehens selber bestimmen kann. In Frankreich wird z.B. der Besitz von Navigationsgeräten, die vor Messstellen warnen können oder Radarwarnern mit 1500 € belegt. Park- und Halteverstöße kosten hier etwa 11 bis 150 €. In Italien sind auch in diesem Jahr die Bußgelder erhöht worden. Park- und Halteverstöße kosten dort zwischen 41 und 1168 €. Wer mit 40 km/h zu schnell unterwegs ist, muss zwischen 168 und 674 € zahlen. Geschieht dies nachts, erhöht sich die Strafe um 1/3. Kann die Strafe nicht bezahlt werden, kann die Polizei das Auto beschlagnahmen. In der Schweiz können selbst schon geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen mehrere hundert Franken kosten. Bei größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen kann dies auf 40.000 Franken ansteigen. 400 Franken (ca. 325 €) kostet auch hier das Benutzen von Navigationssystemen, die vor Messstellen waren können. Auch in Spanien werden Geschwindigkeitsverstöße mit Geldbußen von 100 bis 600 € geahndet. Wenn man diese direkt bei der Polizei vor Ort oder innerhalb von 20 Tagen bezahlt bekommt man 50 % Nachlass. Wenn versucht wird, ein ausländisches Bußgeld in Deutschland zu vollstrecken, sollte spätestens anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Rechtsanwalt Ralf Breywisch Fachanwalt für Verkehrsrecht Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
17.11.24 Nutzungsausfall und Erstattung der Fahrtkosten für die Ersatzbeschaffung nach einem Verkehrsunfall
Die Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall sind vielfältig und hängen vom Umfang des jeweiligen Schadens ab. Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, besteht ein Nutzungsausfallanspruch oder ein Anspruch