Unfälle fern der Heimat,
was tun, wenn es knallt im Urlaub?
Es ist endlich soweit, die Urlaubs- und Ferienzeit hat begonnen. Nach den bisherigen Coronabeschränkungen geht es für viele in den Urlaub mit Auto, Motorrad, Wohnmobil oder Wohnanhänger. Dies bedeutet es sind viele Menschen auf den Straßen unterwegs mit einem entsprechenden Unfallrisiko. Bei einem Unfall im Heimatland wissen die meisten Betroffenen genau, was sie zu tun haben, im Ausland dagegen selten. Vielfach spielt die Sprachbarriere eine entscheidende Rolle, die vieles erschwert. Hinzu kommt in den meisten Fällen eine unbekannte Rechtslage. Bei Unfällen innerhalb der Europäischen Union müssen sich die Geschädigten seit 2003 zwar nicht mehr mit dem Schuldigen und dessen Versicherung im Ausland streiten. Dies kann nunmehr in Deutschland erfolgen. Von Harmonisierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist jedoch nicht viel zu erkennen. Insbesondere beim Ersatz von Anwalts- und Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Höhe der Reparaturkosten gibt es erhebliche Unterschiede bei der Erstattungsfähigkeit. Nicht alles, was in Deutschland erstattet wird, wird auch bei einem Unfall im Ausland bezahlt. In vielen Fällen kann eine Regulierung bestehender Ansprüche jedoch nicht vorgenommen werden, da die wichtigsten Grundregeln bei einem Auslandsunfall nicht beachtet wurden: 1. Rufen sie die Polizei und lassen sie sich eine Abschrift vom Protokoll geben. 2. Name, Anschrift des Halters, Fahrzeugführers, der Zeugen und Versicherung (ggfs. die grüne Versicherungskarte abschreiben) müssen für die Schadensregulierung festgehalten werden, ebenso die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. 3. Füllen Sie zusätzlich den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus, kontrollieren Sie die Angaben und lassen Sie den Unfallgegner unterschreiben. 4. Niemals selbst etwas unterschreiben, was man nicht lesen kann. 5. Den Unfallort und die Schäden mit dem Handy dokumentieren, gfs. ein Video aufnehmen. 6. Bei Personenschäden einen Arzt vor Ort aufsuchen und ein Attest ausstellen lassen. 7. Vor einer Sachverständigenbeauftragung die Kostenübernahme klären lassen. Mit diesen Grundregeln lassen sich Probleme vermeiden, die sonst teuer werden können. Spätestens nach dem Urlaub sollte ein Verkehrsanwalt aufgesucht werden um die bestehenden Ansprüche durchsetzen zu können, soweit nicht die wichtigsten Sachen bereits aus dem Urlaub heraus telefonisch geklärt worden sind.
Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
17.11.24 Nutzungsausfall und Erstattung der Fahrtkosten für die Ersatzbeschaffung nach einem Verkehrsunfall
Die Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall sind vielfältig und hängen vom Umfang des jeweiligen Schadens ab. Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, besteht ein Nutzungsausfallanspruch oder ein Anspruch