Die neuen Änderungen der Straßenverkehrsordnung 2020:
Trotz der Coronakrise ist es nun soweit. Die Änderung der StVO, die sogenannte StVO-Novelle wird am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Dies bedeutet, dass die beschlossenen Änderungen zum 28.04.2020 in Kraft treten werden. Einen Überblick über die Änderungen findet sich auch in unserem Beitrag vom 01.03.2020 siehe hier .
Alle Verkehrsverstöße, welche bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen werden, werden noch nach den alten Regelungen geahndet. Für alle Verstöße ab dem 28.04.2020 um 0.00 Uhr gelten die neuen, schärferen Regelungen der StVO-Novelle.
Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
17.11.24 Nutzungsausfall und Erstattung der Fahrtkosten für die Ersatzbeschaffung nach einem Verkehrsunfall
Die Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall sind vielfältig und hängen vom Umfang des jeweiligen Schadens ab. Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, besteht ein Nutzungsausfallanspruch oder ein Anspruch