Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU eine Drogenfahrt hat viele Folgen!
Auch die Fahrt unter Drogeneinfluss ohne Fahrfehler oder einen Unfall haben weitreichende Folgen. Liegen keine drogenbedingten Ausfallerscheinungen vor, wird die Drogenfahrt als Ordnungswidrigkeit bestraft. Beim 1. Verstoß bedeutet dies eine Geldbuße von 500 € und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einem zweiten Verstoß sind 1000 € und 3 Monate Fahrverbot zu erwarten. Bei einem weiterem Verstoß sind dann gar 1500 € Geldbuße neben 3 Monaten Fahrverbot zu erwarten. In allen Fällen werden zusätzlich je 4 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
Wurden durch die Polizei drogenbedingte Fahrfehler und/ oder für die Fahrtauglichkeit bedeutsame Ausfallerscheinungen festgestellt, ist mit einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB zurechnen, was mit einer Eintragung von 7 Punkten im Verkehrszentralregister und einer Geldstrafe etwa in Höhe eines Monatseinkommens sowie einer Entziehung der Fahrerlaubnis für etwa 1 Jahr bestraft wird.
Neben diesen meist bekannten Folgen einer Drogenfahrt erfolgt jedoch außerdem eine Mitteilung an die Führerscheinstelle, die dann in einem gesonderten Verwaltungsverfahren prüft, ob eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis vorgenommen wird, oder Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges durch ein ärztliches Attest oder durch eine MPU überprüft werden sollen.
Diese selbstständigen Maßnahmen durch die Verwaltungsbehörde können nur dadurch verhindert werden, wenn das Gericht im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder des Strafverfahrens eine eigene, positive Feststellung der Fahreignung vornimmt, an die die Verwaltungsbehörde gebunden ist.
Nur so lässt sich ggfs. auch eine MPU vermeiden. In derartigen Fällen kann daher nur empfohlen werden, schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und nach Abstimmung mit dem Nachweis für eine Drogenabstinenz zu beginnen. Auch die Teilnahme an einem Schulungskurs für ein drogenfreies Leben oder gar an einer Verkehrstherapie, die z.B. bei einer Drogenabhängigkeit eine Entgiftung und eine nachhaltige suchttherapeutische Entwöhnung vom Betäubungsmittelkonsum gewährleistet, sollte geklärt werden.
Selbst wenn das Gericht in seiner Entscheidung nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Fahreignung wieder vorliegt, hilft der frühzeitige Beginn zum Nachweis des Abstinenzzeitraums um schnellstmöglich den Führerschein wieder zu erlangen, da je nach Einzelfall ein Zeitraum von 6 Monaten bis zu 1 Jahr nachgewiesen werden muss.
Rechtsanwalt Ralf Breywisch
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht