Punktereform ab 01.05.2014 in Kraft Verkehrssünder aufgepasst! Lange hat es gedauert, nun ist es endlich amtlich, am 05.07.2013 hat der Bundesrat nach scheinbar endlosen Debatten nun doch die Reform des Punktesystems beschlossen. Vieles wurde dazu im Vorfeld diskutiert, jedoch nur ein Teil dessen auch tatsächlich umgesetzt. Ab dem 01.05.2014 wird es nur noch 8 Punkte geben, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dazu werden bestehende Punkte umgerechnet. Bei einem alten Punktestand von 1-3 Punkten wird 1 Punkt, aus 4-5 Punkten werden 2 Punkte, aus 6-7 Punkten werden 3, aus 8-10 werden 4, 11-13 werden 5, 14-15 werden 6, aus 16-17 werden 7 und aus 18 und mehr Punkten werden 8 Punkte nach neuem Recht. Bei der Umrechnung werden jedoch nur Punkte berücksichtigt, die auch nach neuem Recht eingetragen werden. Dazu zählt z. B. nicht mehr ein Verstoß gegen die Umweltzone, der derzeit noch mit 1 Punkt belegt ist. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf wird es auch in Zukunft möglich sein, Punkte abzubauen. Bei einem Punktestand von 1-5 Punkten nach neuem Recht kann 1 Punkt durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Wer noch nach altem Recht ein Aufbauseminar oder die Verkehrspsychologische Schulung freiwillig absolviert, dessen Rabatt wird bei der Umstellung berücksichtigt. Freiwillige Seminare könne auch weiterhin nur einmal in 5 Jahren besucht werden. Neu und wichtig ist die Änderung der Tilgungsfristen. Nach bisherigem Recht bleiben Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre, Straftaten 5 Jahre und Straftaten mit Führerscheinentzug 10 Jahre eingetragen. Neue Ordnungswidrigkeiten während dieser Tilgungszeit führen zur Verlängerung bis zu 5 Jahren. Nach neuem Recht sollen ab dem 01.05.2014 starre Tilgungsfristen gelten, die sich nach den Punkten richten. Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt sollen 2,5 Jahre eingetragen werden, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten 5 Jahre und Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre. Zu einer Verlängerung der Tilgungsfristen durch neue Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten kommt es dann nicht mehr. Entgegen den bestehenden Regelungen werden in Zukunft auch nur noch Ordnungswidrigkeiten ab 60 € statt bisher 40 € eingetragen. Verkehrsverstöße, die wegen ihrer Bedeutung her als wichtig eingestuft wurden, werden daher entsprechend erhöht, wie z.B. Handyverstoß, Winterreifenpflicht von je 40 € auf jeweils 60 € etc. R. Breywisch Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Verkehrsrecht Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
17.11.24 Nutzungsausfall und Erstattung der Fahrtkosten für die Ersatzbeschaffung nach einem Verkehrsunfall
Die Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall sind vielfältig und hängen vom Umfang des jeweiligen Schadens ab. Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, besteht ein Nutzungsausfallanspruch oder ein Anspruch